Aktuelles aus dem Zertifikatswesen

Zertifikat für harmonisierte Bauprodukte

Bereits seit einigen Jahren ist die gleichzeitige Anbringung von CE- und Ü-Zeichen auf Bauprodukten nicht mehr zulässig. Dennoch bleiben die bauaufsichtlichen Anforderungen an diese Produkte bestehen und müssen auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. Das führt bei den am Bau Beteiligten zu Unsicherheiten, wie und in welcher Form dieses geschehen kann.

Die MPA Braunschweig bietet für diesen Fall ein Zertifikat an, mit dem diese Lücke geschlossen werden kann:

  • Das Zertifikat enthält Aussagen zu den Eigenschaften, die nach harmonisierter Produktnorm nicht deklarierbar sind, aber bei der Errichtung von Gebäuden dennoch erforderlich und zu berücksichtigen sind.
  • Der Inhalt richtet sich nach dem entsprechenden Produkt und wird im Einzelfall abgestimmt.
  • Zielsetzung des Zertifikates ist, dass das entsprechende durch die MPA Braunschweig zertifizierte Produkt im Regelungsbereich des nationalen Bauordnungsrechts ohne weitergehende Nachweise verwendet werden kann.

Das Zertifikat bietet Planern und Bauherren somit Gewissheit, dass das verwendete Produkt alle bauaufsichtlich erforderlichen Eigenschaften erfüllt und eine weitergehende Recherche und Nachweisführung entbehrlich ist. Das spart unter dem Strich Zeit und Kosten bei allen Beteiligten und kann langwierige Auseinandersetzung verhindern.

Haben Sie Interesse daran? Sprechen Sie uns an - wir helfen gerne weiter!

CE Kennzeichnung auch in 2024 im Vereinigten Königreich gültig

Die CE-Kennzeichnung von zertifizierten Bauprodukten wird bis 30.06.2025 im Vereinigten Königreich für den Marktzugang anerkannt werden. Die Übergangsfrist zum UKCA-Zeichen wurde von den Behörden erneut verlängert. Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain

Kooperationspartner für die UKCA Zertifizierung im Vereinigten Königreich

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig hat eine bilaterale Vereinbarung mit dem British Board of Agrément (BBA) im Vereinigten Königreich unterschrieben. Diese regelt die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsberichten und Zertifikaten für die jeweiligen durch die nationalen Behörden anerkannten Produktbereiche. Somit können Kunden der MPA Braunschweig mit einer CE-Kennzeichnung ebenfalls über die Zertifizierung durch die BBA das UKCA-Zeichen anbringen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Kooperationspartner für die UKCA Zertifizierung in Großbritannien

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig hat eine Kooperationsvereinbarung mit der BSI Group aus Großbritannien für die Ausstellung von UKCA Zertifikaten erzielt. Diese regelt die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsberichten und Zertifikaten für die jeweiligen durch die nationalen Behörden anerkannten Produktbereiche. Somit können Kunden der MPA Braunschweig mit einer CE-Kennzeichnung ebenfalls über die Zertifizierung durch BSI das UKCA-Zeichen anbringen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Zusätzliche internationale Zertifizierung

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig bietet ihren Kunden die Zertifizierung von Ventilatoren nach EN 12101-3 über internationale Anerkennungen in der Ukraine, in Kuwait sowie in Hongkong an.
Zusätzlich verfügt die Zertifizierungsstelle seit 2017 über eine Vereinbarung mit dem Canadian Lumber Standards Accreditation Board (CLSAB) über die Zertifizierung von Bauholz nach EN 14081-1.

Anerkennungsverfahren für Exportländer im Mittleren Osten

Bereits seit mehreren Jahren bieten wir unseren Kunden den besonderen Service an, eine Anerkennung von Prüfberichten und Zertifikaten der MPA Braunschweig in wichtige Exportländer des Mittleren Osten zu erhalten. Im Rahmen solcher Anerkennungsverfahren finden häufig Besuche aus den jeweilgen Ländern wie z.B. den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie dem Emirat Kuwait statt, bei denen sich die Mitglieder einer Delegation einen Eindruck vom Haus verschaffen.

Wir sind für Sie da

Dipl.-Ing. Petra Aeissen +49 531 391-5469 p.aeissen@ibmb.tu-bs.de