Prüfungen nach EN 16034 vor Ort oder beim Hersteller

Aus technischen, wirtschaftlichen oder logistischen Gründen - z.B. wegen der Größe oder des Gewichts von Prüfkörpern - ist es manchmal schwierig, Prüfungen in der MPA durchzuführen. Die EU-BauPVO sieht dafür die Möglichkeit vor, dass Prüfungen unter Beteiligung oder in Gegenwart von Personal aus einem notifiziertem Prüflabor auch beim Hersteller oder an anderer Stelle durchgeführt werden dürfen. Dafür ist nach Art. 46 eine Ermächtigung der notifizierten Stelle erforderlich.

Zu uns oder zu Ihnen?

Eine solche Ermächtigung liegt der MPA Braunschweig für eine Reihe von harmonisierten Spezifikationen vor, so unter anderen z. B. auch die, in Einrichtungen außerhalb des Prüflabors Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften an Türen, Toren und Fenstern nach EN 16034 durchzuführen.

Gerne kommen wir auch zu Ihnen und prüfen für Sie vor Ort! Kontaktieren Sie uns!