Zertifizieren

Die Zertifizierungsstelle stellt für Sie Zertifikate für Bauprodukte und Bauarten sowie für die werkseigene Produktionskontrolle bei der Herstellung von Bauprodukten aus. Schwerpunkte bilden die Bereiche des Brandschutzes, der Bauwerksabdichtung, der Betontechnologie, des Stahls, der Holzprodukte und der Standsicherheit. Wir führen für Sie Zertifizierungsverfahren aus den Bereichen der Landesbauordnungen (LBO), der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) sowie von Normen, Zulassungen und Zertifizierungsprogrammen im Geltungsbereich der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) durch.

Anerkennungen, Notifizierung und Akkreditierung

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig verfügt über umfangreiche Anerkennungen nach Bauordnungsrecht, über eine Notifizierung nach Bauproduktengesetz für die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 1+, 1 und 2+ und über eine Akkreditierung nach ISO/IEC 17065. Dabei kann die Zertifizierung für unterschiedliche Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (in Englisch: Assessment and Verification of Constancy of Performance = AVCP) erfolgen. Die Überprüfung der AVCP-Systeme 1+, 1 und 2 für die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) erfolgt nach Anhang V der EU-BauPVO.

  Anerkennungen nach                                      Nachweis                                                             
 Bauordnungsrecht Kennziffer "NDS01" im Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellenverzeichnis nach  
den Landesbauordnungen
  Notifizierung Notifizierungsbescheid
  Akkreditierung nach
  ISO/IEC 17065  
 DAkkS Urkunde         
 Zertifizierungsstelle der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)  DCD-Liste der Vereinigten Arabischen Emirate
 Zertifizierungsstelle des Emirates Katar QCD-Liste des Emirates Katar

 

 

Wir sind für Sie da

Dipl.-Ing. Petra Aeissen +49 531 391-5469 p.aeissen@ibmb.tu-bs.de

Das Zertifizierungsverfahren

In vielen Fällen ist eine umfangreiche Dokumentation erforderlich, um nachzuweisen,  dass ein Bauprodukt bestimmte Anforderungen erfüllt. Dazu gehören Prüf- und Klassifizierungsberichte, Berichte zur Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle, Sicherheitsdatenblätter, Rezepturen usw., die meist nicht vollständig veröffentlicht werden sollen und die zudem oft nur von Spezialisten verstanden werden.

Behörden, die für die Überwachung der Bauprodukte zuständig sind, fordern daher häufig ein zusätzliches Dokument mit einer zusammenfassenden technischen Bewertung in Form eines Zertifikats von einer unabhängigen Stelle.

Ausgangspunkt ist demnach die Feststellung, ob ein Zertifizierungsverfahren erforderlich ist. Wenn das der Fall ist, werden die Anforderungen an die Bauprodukte (Norm, Zulassung o.ä.) und die Anwendungsbereiche (Baugrößen, Innen- bzw. Außenanwendung, Brandverhalten, Feuerwiderstand usw.) spezifiziert. Damit ist geklärt, welche Dokumente für die Produkteigenschaften vorliegen müssen.

Wenn das Bauprodukt die Anforderungen voraussichtlich erfüllen wird, wird eine Erstüberwachung der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt. Anschließend werden in einem Zertifizierungsvertrag die Rechte und Pflichten von Hersteller/Vertreiber und Zertifizierungsstelle definiert. Die Zertifizierungsstelle bewertet anschließend auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente, ob alle Anforderungen erfüllt sind und erstellt ein Zertifikat, wenn das der Fall ist.

Zertifikate können entscheidend für den Marktzugang und damit für den Erfolg unternehmerischer Aktivitäten sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zertifizierungsstelle eine möglichst große Objektivität und Transparenz bei ihren Entscheidungen gewährleisten. Daher garantieren wir Ihnen:

  • eine absolute Vertraulichkeit,
  • eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Unternehmen und
  • transparente Verfahren im Umgang mit Beschwerden sowie zu Einsprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Zertifizierungsstelle ist oft sinnvoll, denn so können wichtige Entscheidungen besser vorbereitet werden. Wenn z.B. ein Prüfergebnis im Zertifizierungsverfahren nicht anerkannt werden kann, weil die Probenahme nicht korrekt erfolgt ist oder weil besondere Bedingungen wie die Montage von Probekörpern nicht eingehalten wurden, kann das Zeit und Geld kosten.

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Liste der Zertifikate

Die Zertifizierungsstelle erstellt Zertifikate in vielen Sprachen und veröffentlicht Daten zur Rückverfolgbarkeit von Zertifikaten (außer Übereinstimmungszertifikaten). Damit wird den Verwendern die Kontrolle erleichtert, ob das Dokument tatsächlich von der MPA Braunschweig erstellt wurde.

Die Liste der Zertifikate enthält Angaben zu:

  • Zertifikatsinhaber (Name, Sitz)
  • Anforderungsgrundlage
  • Nummer des Zertifikats
  • Ausgabedatum
  • Ablaufdatum

In einigen Fällen fordern die Verwender eine Veröffentlichung des gesamten Zertifikats.

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Fremdüberwachung von Bauprodukten und der werkseigenen Produktionskontrolle

Die MPA Braunschweig überwacht als unabhängiger Partner im Rahmen der Fremdüberwachung Ihre Bauprodukte sowie die werkseigene Produktionskontrolle.

Die MPA Braunschweig führt Überwachungen auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung, Übereinstimmungsverfahren für Bauprodukte nach Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) oder nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung durch. Die Fremdüberwachung beinhaltet die regelmäßige Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle und der Produkte an deren Erzeugungsort.

Zum Ergebnis der Überwachung gehört unter anderem eine eigenständige Aussage über die Übereinstimmung bzw. Konformität des überwachten Produktes mit einer technischen Spezifikation. Oft werden sie mit den Ergebnissen aus Prüfung und Klassifizierung für die Zertifizierung verwendet.

Seit 2013 ist die MPA Braunschweig als Produktzertifizierungsstelle und als Zertifizierungsstelle der werkseigenen Produktionskontrolle nach EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO, Verordnung EU 305/2011) notifiziert. Damit ist die MPA Braunschweig befugt, Zertifikate im harmonisierten Bereich nach EU-BauPVO zu erstellen.

Kostenlose Auszeichnung für Hersteller - Bestätigung der Überwachung

Wir haben eine spezielle Urkunde entwickelt, die die Überwachung der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle dokumentiert. Durch diese Auszeichnung wird die Überwachung der Herstellung bestimmter Bauteile und Baustoffe durch die MPA Braunschweig als bauaufsichtlich anerkannte und notifizierte Stelle bestätigt. Am Empfang oder im Besprechungsraum platziert ist diese Urkunde mit Sicherheit eine interessante Information für Ihre Kunden und Geschäftspartner. Auf Wunsch stellen wir Ihnen dieses für Sie individualisierte Dokument kostenfrei zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner aus dem zuständigen Fachbereich.

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Aktuelles aus dem Zertifikatswesen

Zertifikat für harmonisierte Bauprodukte

Bereits seit einigen Jahren ist die gleichzeitige Anbringung von CE- und Ü-Zeichen auf Bauprodukten nicht mehr zulässig. Dennoch bleiben die bauaufsichtlichen Anforderungen an diese Produkte bestehen und müssen auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. Das führt bei den am Bau Beteiligten zu Unsicherheiten, wie und in welcher Form dieses geschehen kann.

Die MPA Braunschweig bietet für diesen Fall ein Zertifikat an, mit dem diese Lücke geschlossen werden kann:

  • Das Zertifikat enthält Aussagen zu den Eigenschaften, die nach harmonisierter Produktnorm nicht deklarierbar sind, aber bei der Errichtung von Gebäuden dennoch erforderlich und zu berücksichtigen sind.
  • Der Inhalt richtet sich nach dem entsprechenden Produkt und wird im Einzelfall abgestimmt.
  • Zielsetzung des Zertifikates ist, dass das entsprechende durch die MPA Braunschweig zertifizierte Produkt im Regelungsbereich des nationalen Bauordnungsrechts ohne weitergehende Nachweise verwendet werden kann.

Das Zertifikat bietet Planern und Bauherren somit Gewissheit, dass das verwendete Produkt alle bauaufsichtlich erforderlichen Eigenschaften erfüllt und eine weitergehende Recherche und Nachweisführung entbehrlich ist. Das spart unter dem Strich Zeit und Kosten bei allen Beteiligten und kann langwierige Auseinandersetzung verhindern.

Haben Sie Interesse daran? Sprechen Sie uns an - wir helfen gerne weiter!

CE Kennzeichnung auch in 2024 im Vereinigten Königreich gültig

Die CE-Kennzeichnung von zertifizierten Bauprodukten wird bis 30.06.2025 im Vereinigten Königreich für den Marktzugang anerkannt werden. Die Übergangsfrist zum UKCA-Zeichen wurde von den Behörden erneut verlängert. Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain

Kooperationspartner für die UKCA Zertifizierung im Vereinigten Königreich

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig hat eine bilaterale Vereinbarung mit dem British Board of Agrément (BBA) im Vereinigten Königreich unterschrieben. Diese regelt die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsberichten und Zertifikaten für die jeweiligen durch die nationalen Behörden anerkannten Produktbereiche. Somit können Kunden der MPA Braunschweig mit einer CE-Kennzeichnung ebenfalls über die Zertifizierung durch die BBA das UKCA-Zeichen anbringen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Kooperationspartner für die UKCA Zertifizierung in Großbritannien

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig hat eine Kooperationsvereinbarung mit der BSI Group aus Großbritannien für die Ausstellung von UKCA Zertifikaten erzielt. Diese regelt die gegenseitige Anerkennung von Überwachungsberichten und Zertifikaten für die jeweiligen durch die nationalen Behörden anerkannten Produktbereiche. Somit können Kunden der MPA Braunschweig mit einer CE-Kennzeichnung ebenfalls über die Zertifizierung durch BSI das UKCA-Zeichen anbringen.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Zusätzliche internationale Zertifizierung

Die Zertifizierungsstelle der MPA Braunschweig bietet ihren Kunden die Zertifizierung von Ventilatoren nach EN 12101-3 über internationale Anerkennungen in der Ukraine, in Kuwait sowie in Hongkong an.
Zusätzlich verfügt die Zertifizierungsstelle seit 2017 über eine Vereinbarung mit dem Canadian Lumber Standards Accreditation Board (CLSAB) über die Zertifizierung von Bauholz nach EN 14081-1.

Anerkennungsverfahren für Exportländer im Mittleren Osten

Bereits seit mehreren Jahren bieten wir unseren Kunden den besonderen Service an, eine Anerkennung von Prüfberichten und Zertifikaten der MPA Braunschweig in wichtige Exportländer des Mittleren Osten zu erhalten. Im Rahmen solcher Anerkennungsverfahren finden häufig Besuche aus den jeweilgen Ländern wie z.B. den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie dem Emirat Kuwait statt, bei denen sich die Mitglieder einer Delegation einen Eindruck vom Haus verschaffen.

Wir sind für Sie da

Dipl.-Ing. Petra Aeissen +49 531 391-5469 p.aeissen@ibmb.tu-bs.de