Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Für Bauarten und Bauprodukte erteilen die Fachbereiche 'Brandschutz' und 'Konstruktionen & Baustoffe' der MPA Braunschweig auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Niedersachsen (VV TB Niedersachsen) allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP), die gemäß Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gelten. Der Anteil der MPA Braunschweig an den in Deutschland geltenden abP zum Feuerwiderstand von Bauteilen beträgt zum Beispiel circa 80%, mit steigender Tendenz.

Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Beantragung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses an, damit wir mit Ihnen zusammen ein Prüfprogramm für das von Ihnen gewünschte abP erarbeiten können.

AbP-Listen

Die Listen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), die von der MPA Braunschweig ausgestellt wurden finden Sie folgendermaßen:

  • Konstruktionen und Baustoffe
    Die Liste der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse des Fachbereichs Konstruktionen und Baustoffe befindet sich rechts in dem grauen Kasten als pdf-Dokument zum Download.
    Neben der laufenden Nummer der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) werden die Prüfzeugnis-Nummer, der Gegenstand des abP, der Auftraggeber sowie die Gültigkeit des abP aufgeführt.
    (Bitte beachten Sie, dass die in der Liste aufgeführten abP nicht über die MPA Braunschweig bezogen werden können. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die genannten Auftraggeber.)

AbP-Anträge

Für die Erarbeitung eines abP sind von uns umfangreiche Vorgaben und Regularien einzuhalten, die

  • in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB),
  • in der VV TB Niedersachsen,
  • in den Beschlüssen der „Arbeitsgemeinschaft der Brandschutz­laboratorien Deutscher Materialprüfanstalten“ (ABM) sowie
  • in den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)

aufgeführt sind.

Damit wir für Sie auf der Grundlage dieser Vorgaben und Regularien ein in technischer und formaler Hinsicht vollumfängliches abP erarbeiten können, möchten wir Sie bitten, uns Ihren entsprechenden abP-Antrag zukommen zu lassen. So können wir prüfen, welche der neuen Regeln Ihr abP betreffen und entsprechend anzuwenden sind.

Den Antrag sowie einen entsprechend ausgefüllten Muster-Antrag abP zur Erteilung bzw. Verlängerung der Geltungsdauer finden Sie auch auf dieser Seite rechts unter "Downloads".

Bitte senden Sie den ausgefüllten abP-Antrag an ABP-Antrag@ibmb.tu-bs.de. Nach Prüfung Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen und werden das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.