Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse

Für Bauarten und Bauprodukte erteilen die Fachbereiche 'Brandschutz' und 'Konstruktionen & Baustoffe' der MPA Braunschweig auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Niedersachsen allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP), die in ganz Deutschland angewendet werden. Der Anteil der MPA Braunschweig an den in Deutschland geltenden abP zum Feuerwiderstand von Bauteilen beträgt zum Beispiel circa 80%, mit steigender Tendenz.

Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Beantragung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses an, um ein Prüfprogramm für die notwendigen Nachweise aufzustellen.

AbP-Listen

Die Listen der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP), die von der MPA Braunschweig ausgestellt wurden finden Sie folgendermaßen:

  • Konstruktionen und Baustoffe
    Die Liste der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse des Fachbereichs Konstruktionen und Baustoffe befindet sich rechts in dem grauen Kasten als pdf-Dokument zum Download.
    Neben der laufenden Nummer der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) werden die Prüfzeugnis-Nummer, der Gegenstand des abP, der Auftraggeber sowie die Gültigkeit des abP aufgeführt.
    (Bitte beachten Sie, dass die in der Liste aufgeführten abP nicht über die MPA Braunschweig bezogen werden können. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die genannten Auftraggeber.)

AbP-Anträge

Im Jahr 2014 wurde seitens der Bauministerkonferenz zum letzten Mal die Möglichkeit geschaffen, abP mit bestehenden Extrapolationen bis zum 31.12.2014 zu verlängern (sog. Deckblatt-abP 2014) und darauf hingewiesen, dass die Prüfstellen 2014 verstärkt abP ohne unzulässige Extrapolationen (sog. Schrumpf- abP) erarbeiten sollen.
Diesen Vorgaben sind wir nachgekommen und haben 2014 eine hohe Anzahl an „Deckblatt-abP 2014“ und „Schrumpf-abP“ erarbeitet. Nun möchten wir Sie darum bitten, - falls noch nicht geschehen -  uns Ihre entsprechenden abP- Anträge zukommen zu lassen, da

  • die Geltungsdauer der meisten von uns im Jahr 2014 erarbeiteten abP im letzten Jahr abgelaufen sind und
  • in den vergangenen Jahren weitere Vorgaben und Regularien geschaffen wurden, die von uns bei der Erarbeitung von abP zu beachten sind (Änderungen durch Einführung der zukünftigen MVV TB, neue ABM- Beschlüsse, neue Vorgaben durch das DIBt), so dass wir bei jedem abP- Antrag prüfen müssen, welche der neuen Regeln Ihr abP betreffen und entsprechend anzuwenden sind.

Den Antrag zur Erteilung bzw. Ergänzung oder Verlängerung der Geltungsdauer können Sie hier herunterladen.
Bitte senden Sie diesen ausgefüllt und mit Unterschrift als Original an:

MPA Braunschweig    
AbP-Brandschutz
Beethovenstr. 52    
38106 Braunschweig

Ein Musterbeispiel dafür finden Sie hier.