Wenn ein Unternehmen den Handelsnamen oder die Markenbezeichnung eines Produktes ändert, sollen oft auch die Produktdokumente geändert werden, z.B. mit "umgeschriebenen" Prüfberichten. Die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) hat beschlossen, akkreditierten Stellen eine solche "Umschreibung" nur zu gestatten, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die Produkte identisch sind. Das kann unter bestimmten Umständen erneute Prüfungen erforderlich machen.
Die notifizierten Stellen sind angehalten, den Hersteller darauf hinzuweisen, dass eine Neuausstellung auch bei einer späteren Änderung des Produktnamens oder einer Umbenennung des Herstellers nicht erforderlich ist.
Gerne informieren wir Sie über die aktuellen Möglichkeiten zur Erhaltung des Prüfberichtes nach einem Rebranding.
- Dipl.-Ing. Petra Aeissen
p.aeissen@ibmb.tu-bs.de
- Dr.-Ing. Sven Lehmberg
s.lehmberg@ibmb.tu-bs.de