Das Zertifizierungsverfahren

In vielen Fällen ist eine umfangreiche Dokumentation erforderlich, um nachzuweisen,  dass ein Bauprodukt bestimmte Anforderungen erfüllt. Dazu gehören Prüf- und Klassifizierungsberichte, Berichte zur Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle, Sicherheitsdatenblätter, Rezepturen usw., die meist nicht vollständig veröffentlicht werden sollen und die zudem oft nur von Spezialisten verstanden werden.

Behörden, die für die Überwachung der Bauprodukte zuständig sind, fordern daher häufig ein zusätzliches Dokument mit einer zusammenfassenden technischen Bewertung in Form eines Zertifikats von einer unabhängigen Stelle.

Ausgangspunkt ist demnach die Feststellung, ob ein Zertifizierungsverfahren erforderlich ist. Wenn das der Fall ist, werden die Anforderungen an die Bauprodukte (Norm, Zulassung o.ä.) und die Anwendungsbereiche (Baugrößen, Innen- bzw. Außenanwendung, Brandverhalten, Feuerwiderstand usw.) spezifiziert. Damit ist geklärt, welche Dokumente für die Produkteigenschaften vorliegen müssen.

Wenn das Bauprodukt die Anforderungen voraussichtlich erfüllen wird, wird eine Erstüberwachung der Produktion und der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt. Anschließend werden in einem Zertifizierungsvertrag die Rechte und Pflichten von Hersteller/Vertreiber und Zertifizierungsstelle definiert. Die Zertifizierungsstelle bewertet anschließend auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente, ob alle Anforderungen erfüllt sind und erstellt ein Zertifikat, wenn das der Fall ist.

Zertifikate können entscheidend für den Marktzugang und damit für den Erfolg unternehmerischer Aktivitäten sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zertifizierungsstelle eine möglichst große Objektivität und Transparenz bei ihren Entscheidungen gewährleisten. Daher garantieren wir Ihnen:

  • eine absolute Vertraulichkeit,
  • eine grundsätzliche Gleichbehandlung aller Unternehmen und
  • transparente Verfahren im Umgang mit Beschwerden sowie zu Einsprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Zertifizierungsstelle ist oft sinnvoll, denn so können wichtige Entscheidungen besser vorbereitet werden. Wenn z.B. ein Prüfergebnis im Zertifizierungsverfahren nicht anerkannt werden kann, weil die Probenahme nicht korrekt erfolgt ist oder weil besondere Bedingungen wie die Montage von Probekörpern nicht eingehalten wurden, kann das Zeit und Geld kosten.

Wir sind für Sie da

Dipl.-Ing. Petra Aeissen +49 531 391-5469 p.aeissen@ibmb.tu-bs.de